Willkommen

auf der Webpräsenz Ihres Legalteams in Hamburg

Eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bestimmt unseren Alltag. Um Ihre Belange richtig zu würdigen und umzusetzen, setzen wir uns für Sie mit einem Höchstmaß an Engagement und Empathie ein. Wir hören zu und analysieren Ihre Situation, denn Ihr Standpunkt ist uns wichtig, um als verlässlicher Partner Ihre Ziele zu erkennen und verwirklichen zu können.

Dazu gehört auch, dass jeder Fall individuell betreut wird. Bei uns gibt es keine einheitlichen Formularlösungen. Sie erhalten auf Ihren Fall zugeschnittene Rechtsdienstleistungen.

VVG-Reform: Neues Versicherungsrecht zum 01.01.2008

Folgende wesentliche Neuerungen zum Versicherungsvertragsrecht ab dem 01.01.2008 sind wie folgt benennen (überwiegend gültig für Neuverträge):

  • Verletzt der Versicherungsnehmer zukünftig eine Obliegenheit, bemessen sich die Folgen am Grad seines Verschuldens. Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ wird abgeschafft und durch ein abgestuftes Modell ersetzt werden. Einfache Fahrlässigkeit führt nicht zur Leistungsfreiheit; grobe Fahrlässigkeit führt proportional zum Verschulden des Versicherungsnehmers und vorsätzliche Obliegenheitsverletzung führt zur vollen Leistungsfreiheit.
  • Gleiches soll zukünftig im Rahmen der Gefahrerhöhung gelten.
  • Des Weiteren soll das Rücktrittsrecht des Versicherers auf Fälle grob fahrlässiger und vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzungen begrenzt werden.
  • Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die vorvertragliche Anzeigepflicht, die den Versicherungsnehmer zukünftig nur noch zur Anzeige der Umstände verpflichtet, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
  • Auch wird die bisherige Klageausschlussfrist von sechs Monaten (§ 12 III VVG) abgeschafft.
  • Mit dem neuen geltenden VVG ist mit § 215 f.f. eine Regelung getroffen worden, dass der Versicherungsnehmer ein Wahlrecht hat, den Versicherer auch an seinem Wohnsitz verklagen zu dürfen. Es war bisher strittig, ob diese Regelung auch für Altverträge gilt. Nach den Übergangsregelungen des VVG sind Altverträge nach dem VVG alter Fassung abzuwickeln. Nunmehr setzt sich die Auffassung durch, dass diese Übergangsregelungen nur für das materielle Recht, nicht aber für das Prozessrecht gelten.So das das Hanseatische Oberlandesgericht dies mit Beschluss vom 30.03.2009 festgestellt (Az.:9 W 23/09). Danach soll die neue Gerichtsstandregelung auch für Altverträge gelten. Ebenso sind das OLG Köln (Beschluss vom 09.06.2009, Az.: I-IX W36/09) und das OLG Frankfurt (Beschluss vom 21.04.2009, Az.: 3 W 20/09) dieser Auffassung. Dies bedeutet letztendlich, dass auch für Altverträge die neue Gerichtsstandregelung gilt.

Dr. Peter S. Dickstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung ...

Das Versicherungsrecht ist ein Spezialgebiet, welches besondere, fachspezifische Kenntnisse erfordert, die Rechtsanwalt Dr. Dickstein als Fachanwalt für Versicherungsrecht aufweist. Wir betreuen unsere Mandanten auf allen Gebieten der Sach-, Haftpflicht und Personenversicherungen (wie z. B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Krankenkosten- sowie Krankengeld- oder Krankentagegeld-versicherung).

Bei sämtlichen Versicherungen sind insbesondere Obliegenheiten (vor und nach dem Versicherungsfall) zu beachten, anderenfalls droht die Leistungskürzung oder sogar die Verweigerung der Versicherungsleistung. Dabei ist nunmehr ab dem 01.01.2009 der Versicherer nicht mehr berechtigt, bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers die Leistung vollends zu verweigern. Vielmehr besteht nur noch ein verschuldensabhängiges Leistungskürzungsrecht des Versicherers (sh. dazu Veröffentlichungen Dr. Dickstein). Weiteres zur VVG-Reform entnehmen Sie bitte aus dem Aktuellem aus unseren Rechtsgebieten VVG-Reform auf unserer Eingangsseite.

Wir verhandeln für unsere Mandanten mit dem Versicherer und setzen ggfls. Ihren Anspruch gerichtlich durch. Dabei bietet sich an, schon im Vorfelde eines Rechtsstreites anwaltlichen Rat zu suchen, um so Fehler bei der Abwicklung des Versicherungsfalles zu vermeiden. Auch hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir arbeiten in allen Bereichen der Versicherungssparten, exemplarisch seien Folgende benannt:

  • Berufsunfähigkeitversicherung
  • Lebensversicherung (Kapital- und Rentenversicherung)
  • Krankenversicherung (Kosten- und Tagegeldversicherung)
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung (privat und beruflich)
  • D-&-O Versicherung (Managerversicherung)
  • Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
  • Wohngebäudeversicherung
  • Transportversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Filmversicherung
  • Technische Versicherungen
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Rückversicherung

Gerade heutzutage ist es wichtig, bankenrechtlich gut vertreten zu sein. Dies gilt für das "Fitmachen" von Unternehmen jeder Größe nach den Vorgaben der Bonitätskriterien nach Basel II, aber auch im Falle der Beendigung von Bankbeziehungen durch Kündigungen. In jedem Fall gilt es, mit den Beteiligten eine vernünftige Regelung zu finden, welche es unseren Mandanten ermöglicht, ungestört weiter fortzufahren.

Die Kreditinstitute müssen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stets auch das wirtschaftliche Integritätsinteresse des Kunden im Blick behalten. Dies gilt auch für die Anlage von Geldmitteln, wobei die Kreditinstitute sehr genau ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und den dazugehörigen Wohlverhaltensrichtlinien zu wahren haben. Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrungen im Bankrecht, wobei der Namensgeber der Kanzlei als Bankkaufmann weiß, nach welchen Kriterien die Banken Entscheidungen fällen.

Zahlreiche Rechtsbereiche weisen steuerrechtliche Bezüge auf. Neben dem von uns bearbeiteten Wirtschaftsrecht zählt dazu auch das Erbrecht, welches von uns steueroptimiert und den "Familienfrieden" wahrend gestaltet wird. Zu unserem Verständnis einer umfassenden Beratung gehört es, auch die steuerlichen Auswirkungen von Projekten im Blick zu behalten, damit unsere Mandanten später keine bösen Überraschungen erleben. Zu unserem Leistungsprofil im Bereich Steuerrecht gehört:

  • Steueroptimierte Gestaltung von Verträgen und Testamenten
  • Steueroptimierte Wahl der Rechtsform sowie Umwandlungen und Ausgliederungen
  • Betreuung bei Gründung und Übernahme von Unternehmen
  • Steueroptimierte Gestaltung von Nachfolgeregelungen
  • Gutachterliche Stellungnahme zu steuerlichen Einzelfragen
  • Steuerrechtsbehelfe
  • Betreuung in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie der Vertretung vor der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten

Wir beraten Sie auch in Angelegenheiten des Steuerstrafrechts und vertreten Sie vor allen Gerichten, insbesondere Finanzgerichten, und unterstützen Sie bei Einsprüchen gegenüber dem Finanzamt.

Im Bereich Wirtschaftsrecht können wir Ihnen einen umfassenden Service anbieten, der bei der Auswahl der für Sie richtigen Gesellschaftsform beginnt. Selbstverständlich gehört auch eine steuerliche Beratung zu unserem Leistungsspektrum, die im Bereich eines optimierten Wirschaftrechts unerlässlich ist. Da auch die Frage der Haftung von Organen weiter verschärft wird, beraten wir Sie schon heute dazu und betreuen Sie in Fragen zur Corporate Governance Ihres Unternehmens. Dabei kann auch die Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Frau Rechtsanwältin Ines Schamburg-Dickstein kommentiert hat, zur Exculpation beitragen. Gerne berät und vertritt unsere Kanzlei Sie im Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften und übernimmt für Sie folgende Aufgaben:

  • Gründung von Gesellschaften mbH und Aktiengesellschaften sowie sämtlichen Personengesellschaften.
  • Vorbereitung der Gesellschaftsverträge sowie der Geschäftsführer-Anstellungsverträge, Beratung in Haftungsfragen während der Gründung.
  • Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat auch nach den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
  • Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat in Haftungsfragen.
  • Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Deutschen Corporate Governance Kodex.
  • Beratung für die Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und sonstigen Gesellschafterversammlungen.
  • Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen auch unter der Einbeziehung von Venture Capital.
  • Beratung bei Going Public und Going Private.
  • Letter of Intent, Vertragsverhandlungen, steueroptimierte Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement bei Unternehmenskäufen bzw. -Verkäufen.
  • Durchführung von "Legal Due Diligence" sowie in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auch von "Tax und Financial Due Diligence".
  • Umwandlung von Gesellschaften nach dem UmwG sowie UmwStG.
  • Beratung von Unternehmen in der Liquidation oder Krise sowie bei Ausscheiden von Gesellschaftern

Daneben planen wir für unsere Mandanten die erfolgreiche Unternehmensnachfolge (auch MBO/MBI), die neben den Bereichen Steuern, Gesellschafts- und Unternehmensrecht auch die familiäre und persönliche Situation des Unternehmers berücksichtigt (magisches Quadrat) und zu den Bonitätskriterien nach Basel II gehört.

Wir vertreten unsere Mandanten im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Dies gilt für die Ausarbeitung von massgeblichen Verträgen (z. B. Arbeitsverträge, Sozialplan etc.). und auch für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsverträge etc.).

Besonders im Arbeitsrecht gilt es, eine für alle Beteiligten tragfähige Regelung zu finden - sei es außergerichtlich oder gerichtlich - um den Betriebsfrieden nicht zu stören oder wieder herzustellen. Wir verfügen insbesondere über Kenntnisse hinsichtlich der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und der Vereinbarung von kapazitätsorientierten Arbeitsverträgen, die es den Beteiligten ermöglichen, flexibel auf einen unterschiedlichen Arbeitsanfall zu reagieren.


Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und dient insbesondere dem Schutz des Arbeitnehmers. Dieses Rechtsgebiet ist dem Zivilrecht zuzuordnen, denn es stehen sich zwei gemäß Privatrechts gleichgeordnete Parteien gegenüber. Daher sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und darauf aufbauend die arbeitsrechtlichen Spezialvorschriften anzuwenden. Eine Schwierigkeit im Arbeitsrecht und der entsprechenden Fallbearbeitung ist es, dass eine Vielzahl von spezifischen Rechtsgrundsätzen gibt.

Ein wichtiger Bereich im Arbeitsrecht ist das Individualarbeitsrecht, auch Arbeitsvertragsrecht genannt, also die Rechtsbeziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Das kollektive Arbeitsrecht hingegen regelt das Recht der Verbände, wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.


Wir gestalten für Sie

  • Arbeitsverträge,
  • Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen, besondere Vereinbarungen,
  • Verträge mit Organmitgliedern wie Geschäftsführer und Vorstand,
  • Verträge für freie Mitarbeiter,
  • Arbeitszeugnisse.

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten außergerichtlich und prozessvertretend bei

  • Kündigung,
  • Abmahnung,
  • Vergütungsstreitigkeiten,
  • Mobbing.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei außergerichtlichen Konfliktlösungen und beraten Sie im Falle eines Betriebsübergangs.