Rechtsbereich Arbeitsrecht
Informationen zu dem von uns bearbeiteten Rechtsgebiet ...
Wir vertreten unsere Mandanten im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Dies gilt für die Ausarbeitung von massgeblichen Verträgen (z. B. Arbeitsverträge, Sozialplan etc.). und auch für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsverträge etc.).
Besonders im Arbeitsrecht gilt es, eine für alle Beteiligten tragfähige Regelung zu finden - sei es außergerichtlich oder gerichtlich - um den Betriebsfrieden nicht zu stören oder wieder herzustellen. Wir verfügen insbesondere über Kenntnisse hinsichtlich der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und der Vereinbarung von kapazitätsorientierten Arbeitsverträgen, die es den Beteiligten ermöglichen, flexibel auf einen unterschiedlichen Arbeitsanfall zu reagieren.
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und dient insbesondere dem Schutz des Arbeitnehmers. Dieses Rechtsgebiet ist dem Zivilrecht zuzuordnen, denn es stehen sich zwei gemäß Privatrechts gleichgeordnete Parteien gegenüber. Daher sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und darauf aufbauend die arbeitsrechtlichen Spezialvorschriften anzuwenden. Eine Schwierigkeit im Arbeitsrecht und der entsprechenden Fallbearbeitung ist es, dass eine Vielzahl von spezifischen Rechtsgrundsätzen gibt.
Ein wichtiger Bereich im Arbeitsrecht ist das Individualarbeitsrecht, auch Arbeitsvertragsrecht genannt, also die Rechtsbeziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Das kollektive Arbeitsrecht hingegen regelt das Recht der Verbände, wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
Wir gestalten für Sie
- Arbeitsverträge,
- Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen, besondere Vereinbarungen,
- Verträge mit Organmitgliedern wie Geschäftsführer und Vorstand,
- Verträge für freie Mitarbeiter,
- Arbeitszeugnisse.
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten außergerichtlich und prozessvertretend bei
- Kündigung,
- Abmahnung,
- Vergütungsstreitigkeiten,
- Mobbing.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei außergerichtlichen Konfliktlösungen und beraten Sie im Falle eines Betriebsübergangs.



