Rechtsbereich Bankrecht

Informationen zu dem von uns bearbeiteten Rechtsgebiet ...

Gerade heutzutage ist es wichtig, bankenrechtlich gut vertreten zu sein. Dies gilt für das "Fitmachen" von Unternehmen jeder Größe nach den Vorgaben der Bonitätskriterien nach Basel II, aber auch im Falle der Beendigung von Bankbeziehungen durch Kündigungen. In jedem Fall gilt es, mit den Beteiligten eine vernünftige Regelung zu finden, welche es unseren Mandanten ermöglicht, ungestört weiter fortzufahren.

Dabei müssen Banken nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stets auch das wirtschaftliche Integritätsinteresse des Kunden im Blick behalten. Dies gilt auch für die Anlage von Geldmitteln, wobei die Kreditinstitute sehr genau ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten nach dem Wertpapier-handelsgesetz und den dazugehörigen Wohlverhaltensrichtlinien zu wahren haben. Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrungen im Bankrecht, wobei der Namensgeber der Kanzlei auch als Bankkaufmann weiß, nach welchen Kriterien die Banken Entscheidungen fällen.

 

Schwerpunkte:

 

Vermögensverwalter, Kapitalanlagenvermittler, Banken und Steuerberater sind bei Anlageentscheidungen involviert und mögliche Anspruchsgegner bei Pflichtverletzungen. Die Rechtsprechung hat hierzu unterschiedliche Haftungsmaßstäbe entwickelt.

Oftmals führt auch ein eigennütziges Zusammenwirken mehrerer Beteiligter zu einer Fehlentscheidung des Anlegers. Selbst wenn ein Anlageberater ein grobes Anlegerprofil erstellt hat, das auch höhere Risiken bei den Anlagen gestattet, darf ein Vermögensverwalter gleichwohl nicht junge Aktienfonds ohne „Historie“ empfehlen. Auch ist der Anleger aufzuklären, wenn die Aktienfonds bereits eine überdurchschnittliche Performance bei Ankauf verzeichnet haben, denn dann besteht die Gefahr des Rückschlags. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Abrechnungen der Depotbank zeitnah zu kontrollieren. In diesem Fall hat sich schon vor Abschluss der ersten Instanz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherer des Beraters zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet.

Vermögensverwalter müssen den Auftraggeber vorab über die Chancen und Risiken aus den vorgesehenen Anlagen informieren. Besonders häufig sind Fälle, im denen die Bank zwar ein Anlegerprofil über die von dem Anleger verfolgten Ziele und dessen Risikoneigung erstellt hat, dann aber bei provisionsträchtigen Einzelinvestitionen von diesem Profil abweicht oder den Kunden über die Risiken der Investitionen (auch das Risiko mangelnder Fungibilität) im Unklaren lässt.

Aus den vielfältigen Bereichen des Bankrechts bearbeiten wir beispielsweise folgende Themen:

  • Haftung der Bank oder des Vermittlers wegen Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rechtsprobleme des ungeregelten („grauen“) Kapitalmarkts (beispielsweise geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Sachwertfonds etc.)
  • Aktien, Optionen, Zertifikate und andere Instrumente des Kapitalmarkts

Banken und Kreditinstitute vertreten wir serviceorientiert und mit wirtschaftlichem Verstand.

Unternehmen und Privatpersonen helfen wir, wenn innerhalb der Geschäftsbeziehung zu ihrer Bank oder zu einer Anlagegesellschaft Probleme auftreten. Dies gilt gleichermaßen wenn Sie Anlagevermittler sind oder selbst mit dem Vermittler einer Kapitalanlage Ärger haben.

Unsere Beratung beschränkt sich nicht auf Hamburg, sondern wir sind im gesamten Bundesgebiet tätig.

 

Sind Sie als Anleger auf hochspekulative Anlageformen hereingefallen, haben Sie Ihr Vermögen in Schrottimmobilien verloren oder wurden Sie Opfer eines so genannten Schneeballsystems?

Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechte und Ansprüche Ihnen zustehen. Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst unterschiedliche Anlageformen, insbesondere Effektengeschäfte, Börsentermingeschäfte, Investmentgeschäfte, Immobilienanlagen, Immobilienfonds sowie auch Gesellschaftsbeteiligungen, die von Banken, institutionellen Anbietern, Finanzdienstleistungsunternehmen und von unseriösen Vermittlerfirmen auf dem Grauen Kapitalmarkt vermittelt werden.

Auch wir können wertlose Anlagen nicht werthaltig machen, wenn Sie aber mit unserer Hilfe schnell und gezielt Ihre Ansprüche gegen die Beteiligten verfolgen, haben Sie mitunter gute Chancen, Ihre Verluste zu begrenzen.

Die Regulierung des Wertpapierhandels auf nationaler und internationaer Ebene hat vor allem im Bereich der Anlageberatung und Vermögensverwaltung das Risiko von Haftungsfällen mit erheblichen Schäden für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute dramatisch erhöht.

Wir bieten aufgrund langjähriger eigener Erfahrungen aus der Tätigkeit in Kreditinstituten praktisch bewährte Lösungen für einen erfolgreichen und rechtssicheren Vertrieb einschließlich Beratung und Coaching für ihre Mitarbeiter an.