Rechtsbereich Steuerstrafrecht

Informationen zu dem von uns bearbeiteten Rechtsgebiet ...

Das Steuerstrafrecht ist für den Betroffenen sicher das unangenehmste Kapitel des Steuerrechts. Niemand möchte damit zu tun haben. Ist jedoch bereits ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, sollte uns umgehend kontaktieren.

Wichtig: Erst das weitere Vorgehen mit uns besprechen, bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden äussern. Für eine Selbstanzeige ist es dann ohnehin zu spät.

 

Beratung kann Ermittlungen verhindern

Vorbeugende Beratung kann steuerstrafrechtliche Fragestellungen schon im Vorfeld aufdecken und Ermittlungen vermeiden helfen. Präventive Beratung ist aber keinesfalls als Hinterziehungsberatung zu verstehen, durch die sich der Berater selbst strafbar machen und seine Anwaltszulassung bzw. wirtschaftliche Existenz gefährden würde. Eine dem Entdeckungszeitpunkt vorgelagerte Beratung kann bei Vorliegen bestimmter Entdeckungsrisiken, wie beispielsweise bei Betriebsprüfungen, Erbschaften, Scheidungen oder Streitigkeiten im Gesellschafterkreis, Strafverfahren vermeiden helfen. Der Spezialist wird entsprechende Sachverhalte auf steuerstrafrechtliche Problemstellungen prüfen. Mit dem Instrument der Selbstanzeige können im gegebenen Falle strafrechtliche Konsequenzen erspart bleiben.

 

Ermittlungsschwerpunkte:

  • Umsatzsteuer- und Zollhinterziehung;
  • Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern und ihre steuerstrafrechtlichen Folgen;
  • Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Geldwäsche;
  • Besteuerung von Spekulationsgewinnen;
  • Nicht erklärte Kapitaleinkünfte im Ausland;
  • Schwarzgeld im Ausland;
  • Erbangelegenheiten / Schenkungen;