Vergütung

Wie wir abrechnen und auf welchen Grundlagen ...

 

Wir können unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten vereinbaren:

  • nach Streitwert bzw. Gegenstandswert auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • auf Basis eines individuell verhandelten Stundenhonorars
  • auf Basis eines Pauschalhonorars

Sofern das RVG dies nicht anders bestimmt, ist die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts abhängig vom Gegenstandswert. Dieser bestimmt sich nach dem in einem bestimmten Geldbetrag ausgedrückten Wert des rechtlichen Interesses des Mandanten. Dabei gilt in den meisten Fällen: je höher der Gegenstandswert ist, desto höher die Vergütung. Schließen der Rechtsanwalt und sein Mandant eine Vergütungsvereinbarung, so sind, insbesondere neben einer Zeitvergütung oder einer Pauschale, nahezu alle denkbaren Gestaltungen zulässig.

Im Falle einer Zeitvergütung wird nur der tatsächliche zeitliche Aufwand des Rechtsanwalts abgerechnet, ohne dass es auf den Wert der Angelegenheit ankommt. Der Mandant erhält dann eine monatliche Abrechnung der angefallenen Arbeitszeit mit genauer Angabe der jeweiligen Tätigkeiten. Vorteilhaft an einer solchen Vereinbarung ist für den Mandanten besonders, dass er durch eigene Mitarbeit den zeitlichen Aufwand des Anwalts mitbestimmen und damit die geschuldete Vergütung zu seinen Gunsten beeinflussen kann.

Fällig wird die uns zustehende Vergütung jeweils bei Erledigung des Auftrags, jedoch können wir nach den gesetzlichen Vorschriften stets auch einen angemessenen Vorschuss fordern.


 

Eine Rechtsschutzversicherung ist in jedem Fall sinnvoll!


Sie schützt den Kläger oder Beklagten vor unvorhersehbaren Kosten im Falle einer Rechtsverfolgung bzw. im Verteidigungsfall. Denn sein Recht durchzusetzen, kann viel Geld kosten. Es sind nicht allein die Anwaltskosten, die einen Rechtsstreit teuer machen.

So bearbeiten die Zivilgerichte einen Fall nicht, bevor nicht ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt wird, der sich z.B. bei einem Streitwert von Euro 5.000,00 schon auf ca. Euro 360,00 beläuft. Noch teurer kann ein solcher Streit für den Kläger werden, wenn ein Gutachten eines Sachverständigen beantragt werden muss. Die Kosten für dieses Gutachten muss nämlich der Kläger vorschießen. So kann es schnell passieren, dass die Kosten eines Prozesses genauso hoch oder höher sind, als die Summe, um die gestritten wird. Selbst bei Prozessgewinn bliebe dann unter Umständen kein Geld für die Schadensregulierung übrig.

Wir übernehmen für unsere Mandanten die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und beantragen für sie die Kostendeckung, so dass bei Übernahme für unsere Mandanten keine Kosten anfallen.

 

Bei Kostendeckung durch eine Rechtschutzversicherung fallen für den Mandanten KEINE weiteren Kosten an mit Ausnahme der mit der Rechtschutzversicherung vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

 


 

Weitere Informationen:

Abrechnungsgrundlage: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Weitere Informationen auf den Webseiten der Bundesrechtsanwaltskammer