Versicherungsrecht. Steuerrecht.

Bankrecht. Gesellschaftsrecht. Vertragsrecht.

Gesellschaftsrecht

Sie suchen einen Spezialisten für das Gesellschaftsrecht? In allen Fragen des Gesellschaftsrechts beraten und begleiten wir Sie gerne auf dem Weg von der Gründung der Gesellschaft über eine mögliche Umwandlung oder Neustrukturierung bis hin zur Unternehmensnachfolge.

 

Unternehmensgründung

Bei Gründung einer Gesellschaft ist im Vorfelde zu klären, welche Rechtsform für Ihre Unternehmung die Richtige ist. Dabei sind auch steuerliche Aspekte einzubeziehen.

Folgende Gesellschaftsformen können für Sie zum Beispiel in Betracht kommen:

Personengesellschaften:
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Stille Gesellschaft (StGes)
Einzelunternehmen

Kapitalgesellschaften:
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wir beraten Sie bei der Analyse, Konzeption und Vertragsgestaltung, um von vornherein die Weichen für Ihre Unternehmung richtig zu stellen.

 

Neustrukturierung

Die Anforderungen an einen Geschäftsbetrieb stehen nie still, so dass es erforderlich werden kann, Ihre Gesellschaft neu zu strukturieren. Dazu gehören die Aufnahme oder Ausschlüsse von Gesellschaftern, Zu- oder Verkäufe von Unternehmensanteilen bzw. Unternehmen oder auch die Erschließung neuer Geschäftsfelder um neue Chancen zu nutzen oder Unternehmensbereiche zu schützen.

 

Unternehmensnachfolge

Stehen Sie als Unternehmer vor der Nachfolgefrage und soll Ihr Unternehmen übergeben werden? Beschäftigt Sie dabei auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) zur Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer? Befassen Sie sich mit Überlegungen, wie Ihr Lebenswerk erhalten bleibt und Sie auch im Ruhestand abgesichert sind?

Wir begleiten Sie als Spearringspartner bei Ihren ersten Überlegungen und erarbeiten mit Ihnen angemessene und sachdienliche Konzepte. Äußerste Diskretion und Professionalität sind dabei für uns selbstverständlich.

Sprechen Sie uns rechtzeitig für eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Compliance und Haftung

Zu den Pflichten von Geschäftsleitungsorganen gehört es, für die Einhaltung von Rechtsvorschriften innerhalb des Unternehmens zu sorgen. Das Schlagwort „Compliance“ hat vor dem Hintergrund von Korruptionsverfahren und Finanzkrisen einen besonderen Stellenwert bekommen. Geht es doch dabei um „das Handeln unter Einhaltung bestimmter Regeln“. Auch die Ermittlungsbehörden und Gerichte wenden sich verstärkt diesem Thema zu und durchleuchten die Unternehmensorganisation im Rahmen von Haftungsfällen, Schadenersatzprozessen und behördlichen Ermittlungsverfahren.

Wir beraten Sie umfassend über die erhöhten Sorgfaltsanforderungen im Geschäftsverkehr. Dieses gilt auch im Hinblick auf strafrechtliche Risiken, unabhängig davon ob es sich um eine Vorfeldberatung oder um eine Beratung im bereits laufenden Ermittlungsverfahren handelt.

Ein besonderer Schwerpunkt bildet zudem die Beratung des Aufsichtsrates, damit dieser seinen zugewiesenen Überwachungspflichten „krisensicher“ nachkommt und sich bestmöglich vor Haftungsrisiken schützt (save haven).

Wir verfügen in diesem Bereich über eine ausgewiesene Expertise. Als Fachanwaltskanzlei hat es Frau Rechtsanwältin Ines Schamburg-Dickstein (Fachanwältin für Steuerrecht) übernommen, den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in Gänze zu kommentieren. Die in 2015 aktualisierte Kommentierung ist erschienen im Handbuch der Rechnungslegung, Hrsg. Prof. Küting/Weber, Schäffer-Poeschel-Verlag.

Zum Schutz der Geschäftsleitung, der Vorstand- und Aufsichtsratsmitglieder beraten wir auch im Hinblick auf eine sachdienliche D & O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Managerhaftpflichtversicherung). Dazu gehört ebenfalls die Geltendmachung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen gegen den Versicherer. Unsere Expertise aus Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht und Bankrecht ermöglicht es uns, Sie gebietsübergreifend zu beraten und Ihnen damit ein engmaschiges Netz bereitzustellen.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Fragen zur Compliance sachdienlich zu erörtern.