Mit Urteil vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen teilweise verfassungswidrig sind. Das BVerfG beanstandete insbesondere, dass im Rahmen der Übertragung von Betrieben nicht produktives Vermögen wie vermietete Immobilien, Wertpapiere sowie Forderungen und Bankguthaben in großem Umfang erbschaftsteuerfrei übertragen werden können...