Versicherungsrecht. Steuerrecht.

Bankrecht. Gesellschaftsrecht. Vertragsrecht.

Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Dickstein Rechtsanwälte, Rechtsanwältin Ines Schamburg-Dickstein, Fachanwältin für Steuerrecht, bietet Ihnen und/oder dem von Ihnen geführten Unternehmen als Fachanwaltskanzlei im Steuerrecht eine umfassende Beratung und Vertretung auf dem Rechtsgebiet des Steuerrechts an.

Dazu gehören insbesondere Einspruchsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren, finanzgerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater die Begleitung von Betriebsprüfungen.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Dickstein mit Fachanwalt für Steuerrecht übernimmt für Sie:

 

Einspruchsverfahren

Im Einspruchsverfahren gegen erlassene Steuerbescheide sowie in den Verfahren zur Erlangung der Aussetzung der Vollziehung angefochtener Bescheide vertreten wir Sie und/oder Ihr Unternehmen gegenüber dem Finanzamt. Dazu werden wir die Sach- und Rechtslage erörtern und prüfen sowie den Einspruch qualifiziert begründen.

 

Finanzgerichtliche Verfahren

Wir führen für Sie und/oder das von Ihnen geführte Unternehmen das Klageverfahren vor den Finanzgerichten sowie die Nichtzulassungs- und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH).

Der Finanzrechtsstreit ist dabei ein formalisiertes Gerichtsverfahren, mit gefährlichen Tücken aber auch verfahrensrechtlichen Chancen.

Wir bereiten die Klage vor dem zuständigen Finanzgericht vor, stellen die zielführenden Klaganträge und begründen diese unter Beiziehung der aktuellen Rechtsprechung. Für ein erfolgversprechendes Klagverfahren ist es zudem geboten, den vom Finanzamt zugrunde gelegten Sachverhalt zu überprüfen. Nicht selten neigen Finanzämter dazu, Sachverhalte in steuerlich relevante Muster zu drängen, die vielfach zu korrigieren sind.

 

Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof

Ist die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) nicht zugelassen, so ist der letzte Ausweg die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH. Dabei ist das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zum Zwecke der Entlastung des BFH überaus formalisiert, so dass die Darlegungserfordernisse entsprechend hoch sind.

Auch hier helfen wir, um die Nichtzulassungsbeschwerde über eine zweite Instanz beschreiten zu können.

 

Revision und Prozess beim Bundesfinanzhof

Ist die Revision bereits durch das Finanzgericht zugelassen oder die Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich gewesen, schließt sich das Revisionsverfahren an. Wir helfen Ihnen mit juristischem Know-how und Professionalität auf Augenhöhe zu agieren.

Sprechen Sie uns rechtzeitig für eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Ines Schamburg-Dickstein, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht